Ausgabe 
25.4.1881
 
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6.

Gießen, am 25. April 1881.

5 Betreffend: Die Einsendung der Verzeichnisse über Diäten und Transportkosten.

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Groößherzoglitze Kteisunt Gießen

g die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Kirchenvorstände, Gemeinde⸗ ö und Kirchenrechner. N

Da nach dem Gesetz vom 23. ebruar d. J. Regierungsblatt Nr. 3 das Rechnungsjahr f 9

0 für den Gemeindehaushalt in Zukunft mit dem 1. April zu beginnen und mit dem 31. März des darauf⸗ * folgenden Jahres zu schließen hat, bestimmen wir hierdurch, daß die halbjährig vorzulegenden Diäten⸗Ver⸗ * zeichnisse künftig in den Monaten April und October an uns einzusenden sind.

Dr. Boekmann.

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