Ausgabe 
20.1.1881
 
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2.

Gießen, am 20. Januar 1881.

Betreffend: Die Formularien zu Verträgen über Verpflegung armer Waisen und zu Quittungen über das Pflegegeld für dieselben.

Großherzogliche Freisant Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

f Nachstehende Mittheilung der Großherzoglichen Provinzial-Direction Starkenburg bringen wir zu Ihrer Kenntniß und ist nach derselben zu verfahren.

Dr. Boekmann.

Darmstadt, den 5. Januar 1881. Betreffend: Wie oben.

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Die Großherzogliche Provinzial⸗Direction Starkenburg

an

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Die Formularien zu Verträgen über die Verpflegung armer Wai erfahren, als im Eingang das Wort heute in bleiben wird, in welchen die Großh. Bürgermeister d einzutragen haben.

Veranlassung zu dieser Aenderung gibt uns der Umstand, daß der schriftliche Abschluß der Pflegverträge vorliegender Verhältnisse halber häufig erst einige Zeit nach der Pflegebegebung stattfindet, in welchem Falle die seitherige Fassung der Formularien, wonach der Tag des Vertragsabschlusses als Tag der Uebergabe der Kinder bezeichnet wird, nicht zutreffend ist. Die noch vorhandenen Formularien seitheriger Fassung können aufgebraucht werden; wir ersuchen Sie jedoch, die Gr. Bürgermeistereien anzuweisen, solchen Falls das

ortheute durchzustreichen und den Tag der Uebergabe an dessen Stelle zu setzen.

sen haben insofern eine Aenderung Wegfall gekommen ist und statt dessen ein freier Raum en Tag der Uebergabe der Kinder an die Pflegeeltern