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Gießen, am 11. Januar 1881.
Betreffend: Aenderung des Eichstempels auf den im Spiritushandel gebrauchten Fässern.
Großhetzuglicht Kreisant Gießen
Großh. Polizeiverwaltung Gießen, die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie⸗Sections- und Stationskommandos des Kreises.
Das nachstehende Ministerial⸗Ausschreiben theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme unter der Weisung mit, hiernach, wie in dem zweitletzten Absatz verfügt ist, zu verfahren. Dr. Boekmann.
Zu Nr. M. J. 26,348. Darmstadt, am 31. December 1880. Betreffend: Aenderung des Eichstempels auf den im Spiritushandel gebrauchten Fässern.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Reichs ist es bei dem Spiritushandel Gebrauch, daß der Käufer dem Brennereibesitzer geeichte Fässer liefert, welche, zur Empfangnahme und Abnahme des Spiritus bestimmt gleich— zeitig als amtlich festgestelltes Maaß für die Bestimmung der zu bezahlenden Spiritusmenge dienen. Hierbei kommt es nach den gemachten Beobachtungen nicht selten vor, daß in den den Gebinden aufgebrannten Eich— stempeln die letzte oder auch die beiden letzten Ziffern der Raumgehaltsangabe durch Abhobeln radirt und durch neue, niedrigere Ziffern ersetzt sind, so daß der Käufer in jedem einzelnen Falle der Verwendung der Fässer mehr Waare erhalt, als er vertragsmäßig zu beanspruchen hat und demnächst bezahlt.
In verschiedenen Gegenden des


