——
Hungen, Lang-Göns,
Gießen, am 25. April 1877.
re die Strafantheile
Betreffend: Die Denunciationsgebühren, insbesonde der Gemeinden an den Feldstrafen.
Großherzogliche greisunt Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bergrod, Birklar, Daubringen, Großen-Buseck, Grünberg, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lauter, Leihgestern, Lich, Münster, Röthges, Ruttershausen,
Stangenrod, Steinheim, Stockhausen, Ulphe, Villingen, Weitershain und Wieseck.
em Betreff erstatteten Berichte sind ohne Berücksichtigung unseres Ausschrei⸗ bschon wir in unserem Ausschreiben vom
Die von Ihnen in obig bens vom 7. Januar 1876— Amtsblatt ohne Nr.— verfaßt, o n hatten. Es wird namentlich die Angabe des Dienstalters,
20. Marz l. J. ausdrücklich darauf verwieser der Größe der Gemarkung ac. vermißt. Mit Rücksicht auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Interessenten wollen wir Ihnen zur Vervollständigung Ihrer Vorlage noch eine Frist von längstens 8 Tagen
gestatten.
v. R ö deer.
3— V .—...—.... E
W
c


