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Gießen, am 29. Januar 1875.
Betreffend: Die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an—
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
1 Mit der nächsten Post wird Ihnen ein Exemplar des Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 12 v. Mts.(Nr. 26) zugehen, nach dessen Vorschriften Sie pünktlich verfahren werden.
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