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Gießen, am 1. März 1875.
betreffend: Die Einführung der Reichsmarkwährung.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Gemeindeeinnehmer des Kreises.
Un die Circulation der Scheidemünzen der neuen Währung, beziehungsweise der dieser ent⸗ sprechenden Scheidemünzen möglichst zu fördern, hat Großherzogliches Ministerium des Junern bestimmt, daß von Ihnen Zahlungen an Private in Scheidemünzen der bisherigen Währung, Fälle absoluter Noth— wendigkeit ausgenommen, nicht mehr zu leisten sind, daß Sie vielmehr die in die Gemeindekassen fließen— den Scheidemünzen, so oft es angeht, bei den dazu bestimmten Stellen gegen der neuen Währung entsprechende Scheidemünzen umzutauschen und lediglich die letzteren zu den in Scheidemünze an Private zu leistenden Zahlungen zu verwenden haben.
Sie haben sich hiernach zu bemessen.


