Gießen, am 23. December 1875.

Betreffend: Die Statistik der Bewegung der Bevölkerung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Zürgermeistereien des Kreises.

aden lassen wir Ihnen ein Exemplar des Amtsblattes Großherzoglichen Ministeriums des Innern Nr. 21 vom 15. d. Mts. nebst der dazu gehörigen Anleitung zur Aufstellung und Einlieferung der statistischen Nachweise über die Geburten, Cheschließungen und Sterbfälle zur Kenntnißnahme und Nachachtung zugehen.

Bezuͤglich derjenigen Gemeinden, in welchen der Bürgermeister nicht zugleich auch als Standes beamter von 1876 an thätig ist, ist umgehend anzugeben, wer als Standesbeamter zu fungiren hat, damit wir solchem ebenfalls die entsprechende Mittheilung machen können.

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