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Großherzogliche

Ihrem Bemessen mit.

8.

Gießen, am 30. Zuli 1874.

der Stadtverordneten;

Die Wahl des Gemeinderaths resp. des hoͤchstbesteuerten

Betreffend 0 hier: Aufstellung, des Verzeichnisses Drittheils der Wählbaren.

Das reisamt Gießen

au

die Groß herzoglichen Bürgermeistertien.

Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zu

v. Röder.

15.

Darmstadt, am 25. Juli 1874.

Zu Nr. M. d. J. 8084. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche Ministerium)

an die Großherzoglichen Kreisämter.

In näherer Ausführung des F. 31(eesp. 33) der Wahlanleitungen vom 19.(resp. 18.) v. Mts. bestimmen wir zur thunlichen Entlastung der Großherzoglichen Steuercommissariate Folgendes: 1) Die Großherzoglichen Bürgermeister haben, ohne Mittheilungen der Steuer⸗ commissariate abzuwarten, sofort selbst zur Aufstellung der Verzeichnisse des höchstbesteuerten Drittheils der Wählbaren zu schreiten.

1 der Liste der Stimmberechtigten

Zu diesem Zweck haben sie vor

Wahlanleitung) eine mit der BezeichnungHülfsbogen zu versehende Abs mit Auslassung aller nicht wählbaren Personen, nämlich:

a) derjenigen, welche in Folge einer Verurtheilung unfähig zur Bekleidung öffentlicher Aemter

sind(§ö. 31-37 des St. G. B.); b) der Militärpersonen während des Dienstes;

(Formular Anlage& der chrift zu fertigen, jedo