Ausgabe 
17.5.1871
 
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Für die Richtigkeit des Auszugs aus der von Großherzoglicher Ober⸗Rechnungskammer(dem Rechner) abgeschlossenen Rechnung: Je nachdem dieser Uebersicht der Revisions⸗ oder des Rechners Abschluß zu Grunde liegt, sind die Worte:dem Rechner oderGroßherzoglicher Ober⸗Rechnungskammer zu durchstreichen. 4) Beilage 4. a) Zunächst sind hier die Aenderungen und Zusätze zu berücksichtigen, welche unter X. 29 oben angeordnet worden sind. Sodann ist p) im Abschluß nach Klassen vor der Einnahme 3. Klasse(wie in Beilage 3) folgender Zusatz zu machen: Ab Zuschuß zur 3. Klasse aus dem Ueberschuß 1. u. 2. Klasse mit

Verbleibt Ueberschuß 1

und nach der Einnahme 3. Klasse sind die Worte beizufügen: und Zuschuß nach oben. 5 5 l a. 3

e) Bei der Vertheilung des Rechnungs Ueberschusses auf die verschiedenen Klassen sind im Abschluß unter 1. a, 2. a und 3. a nachbaar die Worte einzuschalten:einschließlich der Vorlagen i kr. ef. Ministerial⸗Amtsblatt Nr. 28 vom 22. Juli 1854 pos. 6 zweiter Absatz.

5) Beilage 5. Hierzu ist sich des Ihnen denmächst zugehenden Formulars zu bedienen.

6) Beilage 6. In der Wiederholung 3. Klasse ist bei lit. gMaulwurfsfänger zu streichen, weil nach neuerer Vorschrift Maulwurfsfänger als gemeinheitliche Diener zu Lasten der Umlagepflichtigen 3. Klasse nicht angenommen werden dürfen.

7) Beilage 7 ist in Bezug auf Art. 161 u. 172 nach dem Voranschlag zu ergänzen resp. zu berichtigen.

8) Beilage 8. a) Nr. 1 ist so zu fassen:

Unter Art. 155, Kapitalzinsen von den, für die im Art. 4 des Gesetzes vom 3. Mai 1858

pos. 2 und 3 bezeichneten Zwecke im Betrage von.. fl. aufgenommenen Kapitalien (Ord.⸗Nr.... der Beilage 19

b) Unter Art. 157(Nr. 3) sind zu verzeichnen: Kosten der Ortsvorstands⸗, Bezirksraths-, Landtags⸗ und Reichstags-Wahlen, sowie der Visitationen der Gemeinde-Einnehmer

e) Nr. 5 hat aus Art. 157b dieAversionalvergütung für Benutzung der Landpost aufzunehmen.

d) Nr. 6 ist für den Uebertrag aus Artikel 1576, Nr. 7 für die entsprechenden Ausgaben aus Art. 158, Nr. 8 für diejenigen aus Art. 158, Nr. 9 für solche aus Art. 159, Nr. 10 für jene aus Art. 160 und Nr. 11 für Art. 160 a, nach Maßgabe des seitherigen Formulars, bestimmt.

e) Auf Nr. 12 ist aus Art. 161 derBeitrag zur Kreiskasse zu übertragen, während

) bei Nr. 13 aus Art. 165 die Zurückzahlung an den oben, unter Ord-⸗Nr. 1, bemerkten Kapi⸗ talien und bei Nr. 14 aus Art. 166 die rückständigen Zinsen davon zu verzeichnen sind.

g) Nr' 15 istfür Erbauung von Straßen und Brücken im Ort, aus Art. 167, vorzusehen.

h) Den in Abzug zu bringenden Einnahmen sind unter Nr. 2 noch beizufügen aus Art. 63Von Baumpflanzungen an Plätzen und Straßen im Ort, und demnachPolizeistrafen auf Nr. 3 und Vom Straßenkoth auf Nr. 4 mit den vorgedruckten Artikeln zu versetzen.

Für die Folge dürfen nur solche Formularien verwendet werden, welche den gegebenen Vorschriften genau entsprechen; andere sind zurückzuweisen. In Bezug auf die Voranschläge für 1872 wollen wir indessen den Gebrauch der bereits nach den früheren Vorschriften gedruckten Formularien in soweit gestatten, als darin die erforderlichen Berichtigungen, ohne Beeinträchtigung der Deutlichkeit, vorgenommen werden können.

Indem wir uns vorbehalten, Ihnen demnächst kurzer Hand ein Exemplar des neu redigirten For⸗ mulars mitzutheilen, beauftragen wir Sie, die Ortsvorstände nach Vorstehendem zu bedeuten, und über⸗ lassen Ihnen zugleich, die Drucker, welche sich mit dem Drucke der rubricirten Formularien befassen sachgemäß zu instruiren.

b ben Bie ch k oel d.

Hallwachs.