8.
——
Gießen, am 3. Zuni 1870.
Betressend: Die Mitwirkung der Großherzoglichen Burgermeistereien bei Regulirung der Einkommensteuer.
Das
1. Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie erhalten anbei ein Exemplar der Anweisung für die Großherzoglichen Burgermeistereien behufs 9 der Mitwirkung bei Regulirung der Einkommensteuer zur Nachricht. 1 Dr. Goldmann. 05 1 1 1 1 9 0 J 16


