Ausgabe 
1.8.1870
 
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19.

Giessen, am 1. August 1870.

Vetressend: Mobilmachung, insbesondere die Leistung von Fuhren und Vorspann für Truppen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Xreises.

Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse beauftragen wir Sie, dafür zu sorgen, daß auf ergehende Requisitionen der Militärbehörden die nöthigen Fuhren und Vorspann für militärische Zwecke von den Landesangehörigen nach Maßgabe der hierüber bestehenden Bestimmungen geleistet werden.

Sollten einzelne Angehörige Ihrer Gemeinde sich weigern, so haben Sie dieselben unter Androhung 1 Polizeistrafe von 5 bis 30 fl. nochmals aufzufordern und bei fernerer Weigerung Anzeige zu erstatten.

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