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Gießen, am 1. Zuli 1870.
Hetressend: Die Wahlen zum Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Damit die in diesem Jahre vorzunehmenden Wahlen für den Reichstag des Norddeutschen Bundes rechtzeitig vorbereitet werden, beauftragen wir Sie, ungesäumt mit der Aufstellung der Wählerlisten nach Vorschrift des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869(Bundesgesetzblatt S. 145) und des Reglements vom 28. Mai l. J.(Bundesgesetzblatt S. 275) und nach Anleitung des Formulars Lit. A. zu beginnen, und die doppelt aufzustellenden Wählerlisten unfehlbar bis zum 20. Julie.. J. zu vollenden.
Die Formularien werden Ihnen demnächst zugestellt werden. Wir machen besonders auf die§§. 1 bis 4 des Gesetzes und auf§. 1 des Reglements aufmerksam,
und empfehlen Ihnen größte Pünktlichkeit, damit kein Wahlberechtigter ausgeschlossen wird. Für die Stadt Gießen, welche in vier Wahlbezirke eingetheilt ist, hat die Aufstellung der Listen
nach den einzelnen Bezirken zu erfolgen.
Dr. Goldmann.


