Ausgabe 
17.3.1868
 
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5.

Zu Ur. K. G. 1443. Giessen, am 17. März 1868. Betreffend: Militär⸗Ersatz⸗Instruction für den Norddeutschen Bund.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Be der Musterung. der Militärpflichtigen im laufenden Jahre wird das Preußische Ersatzver fahren nach Maßgabe der demnächst erscheinenden Militär-Ersatz⸗Instruction für den Norddeutschen Bund zur Anwendung kommen. Um bis zum Erscheinen dieser Instruction das Ersatzgeschäft thunlichst vorzube reiten, ist es erforderlich, die bereits aufgestellten Ortslisten, künftig Stammrollen genannt, den Bestim mungen der neuen Instruction entsprechend, zu ergänzen und zu berichtigen.

Zu diesem Behufe theilen wir Ihnen die Ortslisten für 1868 mit und haben Sie in diese noch nachzutragen:

1) Diejenigen, welche zu der militärpflichtigen Altersklasse gehören und sich in der Gemeinde als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerks gesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter, oder in einem ähnlichen Verhältnisse stehend, ferner als Studirende, Gymnastasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten

aufhalten, sowie

2) Diejenigen im militärpflichtigen Alter stehenden Leute, welche zwar nicht dem Großherzogthum angehören, aber Angehörige eines der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten sind und sich in einer der unter 1 bezeichneten Eigenschaften oder sonst dauernd im Großherzogthum aufhalten.

Zur Ermittelung der hiernach in die Ortslisten einzutragenden Militärpflichtigen werden die von Ihnen zu führenden Register über die Zuzüge und Wegzüge geeignete Anhaltspuncte gewähren.

Außer den nach Vorstehendem erforderlichen Nachträgen zu den Ortslisten werden Sie angewiesen, wenn der Geburtsort oder gesetzliche Wohnort des Pflichtigen ein anderer ist, als die Gemeinde, für welche die Liste aufgestellt wurde, den Geburts-, beziehungsweise Heimathsort in der Rubrik:Bemer kungen besonders anzugeben, und wenn der Pflichtige in einem früheren Jahre als 1848 geboren ist, das Jahr seiner Geburt in der Rubrik:Geburtstag und Monat beizuschreiben, sowie an geeig neter Stelle, etwa hinter der Rubrik:Bemerkungen und, wenn erforderlich, durch Schmälerung derselben, eine neue Rubrik mit der Ueberschrift:Angemeldet zur Aufnahme in die Ortsliste(Stammrolle) zu bilden, welche vor Einsendung der Ortsliste bei jedem Pflichtigen mit dem WorteJa oderNein auszufüllen ist. Die berichtigten Ortslisten sind längstens bis zum 15. April l. J. anher zurück zusenden.

Schließlich bemerken wir noch, daß über sämmtliche Militärpflichtige eine alphabetische Liste von uns noch aufgestellt werden muß und daß wir daher, wenn die Ortslisten bis zu dem oben erwähnten Termin bei uns nicht eingelangt sind, dieselben durch einen Wartboten abholen lassen werden.

In Verhinderung des Kreisraths: Kekul é, Kreis⸗Assessor.