Ausgabe 
7.8.1868
 
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Zu Nr. K. G. 3832. f Gießen, am 7. August 1868.

Betreffend: Gesuche von Militärpersonen oder deren Angehörigen um Versetzung innerhalb der Division, Beurlaubung, früheren Eintritt oder Eintritt in einer bestimmten

Garnison ꝛc. Das

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

5 5 nachstehend abgedruckter Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern geben wir Ihnen zu Ihrem Bemessen und zur Bedeutung der Interessenten in vorkommenden Fällen Kenntniß.

Dr. Goldmann.

9.

Zu Nr. M. d. J. 8741. Darmstadt, am 1. August 1868. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche it i um des Innern

an

die Großherzoglichen Kreisämter.

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Einem Ersuchen des Großherzoglichen Kriegsministeriums entsprechend, eröffnen wir Ihnen, daß Gesuche von Soldaten und Marschpflichtigen oder deren Angehörigen um Versetzung innerhalb der Divi sion, um Beurlaubung, früheren Eintritt oder Eintritt in einer bestimmten Garnison ꝛc. seit Regelung der Ressortverhältnisse nach Preußischen Grundsätzen lediglich zum Geschäftskreise des Großherzoglichen Divisions⸗Commandos gehören, und beauftragen Sie, dies in den Anzeigeblättern Ihrer resp. Kreise mit dem Anfügen zur Kenntniß der Interessenten zu bringen, daß hiernach alle Gesuche der erwähnten Art

an die Großherzogliche Division und nicht an das Großherzogliche Kriegsministerium zu richten sind.

In Verhinderung des Ministers: e ch d d Hallwachs.