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Zu Ur. N. G. 4622. Gießen, am 27. September 1867. Betreffend: Die Veräußerung von Loosholz.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Areists.
Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zur Nachricht und Bemessung mit.
Dr. Goldmann. 11.
Ne. M. d. J. 10,170. Darmstadt, am 14. September 1867. Betreffend: Die Veräußerung von Loosholz.
Das Großherzogliche Neft item den J nern
an
die Großherzoglichen Kreisämter.
Wir theilen Ihnen das nachstehende Ausschreiben der Großherzoglichen Ober-Forst— und Domänen⸗ Direction zu Ihrem Bemessen und mit dem Auftrage mit, von dessen Inhalt die Großherzoglichen Bürger— meistereien zur Nachachtung in Kenntniß zu setzen. s
, ee Lotheißen. Abschrift.
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Amtsblatt Nr. I.
eee Darmstadt, den 3. September 1867. Betreffend: ꝛc.(wie oben.)
Die Großherzogliche Ober-Forst⸗ und Domänen⸗Direction an die Grostherzoglichen Forstämter.
Zur Herbeiführung eines gleichförmigen Verfahrens bei Entscheidungen über Gesuche um Erlaubniß zur Veräußerung von Loosholz ertheilen wir, mit höchster Ermächtigung, nachstehende Vorschriften: 1) Die Entscheidung über Gesuche um Erlaubniß zur Veräußerung von Loosholz ist von den Groß⸗


