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Zu Ur. R. G. 5226. Gießen, am 19. Uovember 1867.
Betrefsend: Verhandlungen des Bundesraths des norddeutschen Bundes; hier: die Steuerfreiheit der Handels—
reisenden. Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
den wir Sie auf die im Großherzoglichen Regierungsblatt Nr. 44 vom 13. l. Mts. erschienene Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 25. v. Mts., den Gewerbebetrieb der Handelsreisenden betreffend, zu Ihrem Bemessen aufmerksam machen, beauftragen wir Sie, das Ihnen unter— gebene Polizeipersonal geeignet anzuweisen, daß die Handelsreisenden aus Hamburg und Lübeck, welche mit ordnungsmäßig von ihrer Heimathsbehörde ausgestellten Gewerbe-Legitimationskarten versehen sind, in
ihren auf Grund dieser Karten abgabenfrei zuzulassenden Gewerbehandlungen im Großherzogthum nicht ge— hindert werden.
Dr. Gl d m a n n.


