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Zu Mr. K. G. 2893. Gießen, am 14. Mai 1861.
Betreffend: Das Bieten der Forstdiener für andere Personen auf Versteigerungen von Waldproducten in den Communalwaldungen ihrer Dienstbezirke.
Das
b Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. d. Mts. Nr. 5176 theilen wir Ihnen das nachstehende Ausschreiben Großherzoglicher Ober-Forst- und Domänen- Direction vom 12. April 1861 Nr. 6359 zur Kenntniß und Bemessung mit. üch ee f Zu Nr. M. d. J. 5176. Darmstadt, den 6. Mai 1861. Betreffend: Wie oben. Das Großherzogliche 7 7 7 re m des nern an die Großherzoglichen Kreisämter. Das nachstehende Ausschreiben der Großherzoglichen Ober-Forst⸗ und Domänen ⸗Direction an die Großherzoglichen Forstämter lassen wir Ihnen zur Nachricht und zu Ihrem Bemessen, sowie unter dem Auftrage zugehen, von dessen Inhalt auch die Großherzoglichen Bürgermeistereien in Kenntniß zu setzen. , eee eee Zimmermann. Abschrift. Amtsblatt Nr. III. Zu Nr. O. F. u. D. D. 6359. Darmstadt, am 12. April 1861. . Betreffend: Wie oben. Die Großherzogliche Ober-Forst- und Domänen⸗Direction an die Großherzoglichen Forstämter. um Mißbräuchen und Verdächtigungen vorzubeugen, wird als Nachtrag zur Instruction vom 8. Juli 1841 mit Genehmigung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und der Finanzen das Nachstehende vorgeschrieben: 7 N


