Ausgabe 
10.3.1854
 
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So oft Angehörige Ihrer resp. Gemeinden Legitimationen begehren, haben Sie vorerst zu- erforschen wo und wie diese gebraucht werden sollen, um ermessen zu können, ob blos ein Paß oder blos ein Hei⸗ mathschein genügt, oder ob beiderlei Urkunden zugleich erforderlich sind. In Ihren deßfallsigen Berichten haben Sie sich nun deutlich hierüber auszusprechen. Da, wo ein Heimathschein und ein Paß erforderlich ist, sind keine getrennten Berichte zu erstatten; es genügt, wenn Sie in einem und demselben Berichte das Gesuch vortragen.

Bis jetzt beträgt die Stempelgebühr eines Passes= 45 kr.; da, wo der Bittsteller nicht im Stande ist, diese Gebühr zu entrichten, werden Sie jedesmal im Bericht bemerken, daß derselbe vermögenslos sey.

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