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Zu Nr. K. G. 8620. Gießen, am 11. October 1854. Betreffend: Das Gewerbe der Fruchthändler.
Das Großherzogliche
reis Amt Gie fen
1 an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachträglich zu meiner Bekanntmachung vom 9. October fordere ich Sie auf Grund eines Aus— schreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. October zu N. D. 13164 auf, bei Berichten wegen Gesuchen der fraglichen Art den Namen, Alter, Wohnort, Ruf, Vermögen, bisherige Geschäfts—
führung und allenfallsige andere Gewerbe oder Nebengeschäfte des um ein Patent Nachsuchenden bestimmt und genau anzugeben.
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