Sodann erscheint es angemessen, in der Bedingung 14. des erwähnten Formulars die pos. d. in folgender Weise zu ergänzen: i (Wenn der Pachter)„das schuldige Pachtgeld nach der Verfallzeit, oder den nach vorstehender
1 Bedingung(3 a.) zu leistenden Ersatz für Wildschaden auf ergehende Auf⸗ 6 forderung, nach vorheriger zweimaliger Mahnung nicht bezahlt ꝛc.“ J * Ich beauftrage Sie, diese Bestimmungen in die Jagdbedingungen aufzunehmen und darauf zu achten,
1 daß diese Aufnahme auch in die Protokolle der neuesten Verpachtungen stattfindet. Hierbei mache ich Sie . darauf aufmerksam, daß die nach obigen Bestimmungen neu redigirten Formulare für Jagdverpachtungs— protokolle bei dem Buchdrucker Langnes zu Darmstadt zu erhalten sind.
Küchler.


