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KK
14.
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Zu Nr. K. A. G. 5532. Gießen am 5. Juli 1854. Betreffend: Die Stellvertretungs-Assecuranz-Anstalt— hier i die Zurückzahlung der Vertretungssumme für solche Militärpflichtige, welche vor dem 1. April mit Tod abgegangen oder untauglich geworden sind.
Das Großherzogliche
Kreis ⸗Amt Gießen
0 an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Aus Veranlassung Ausschreibens Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. Juni 1854 zu Nr. D. 7376 fordere ich Sie auf, den behufs Abrechnung zwischen der a und Assecuranz⸗ kasse und Zurückzahlung der Vertretungssumme erforderlichen Nachweis des Todes oder Untauglichkeit eines in die Assecuranzkasse Eingekauften, spätestens einige Tage vor dem 1. April an mich einzusenden.
Küsch(beer.


