Ausgabe 
28.8.1852
 
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Zu Nr. K. G. 828. Gießen am 28. August 1852.

Betreffend: Hen Ankauf von Remontepferden. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises.

Von Großh. Ministerium des Innern bin ich benachrichtigt worden, daß von Großh. Kriegsministerium Klage darüber geführt werde, daß die Beschaffung von Remonkepferden für die Reiterei im Inlande immer schwieriger werde. Als Hauptursachen wurden dabei angegeben, daß die jungen Pferde von den Züchtern allzufrübe zur Arbeit verwendet würden, und daß die gezüchteten Thiere schon als ganz junge Fohlen in das Ausland verkauft würden. Sie sind schon wiederholt und dringend aufgefordert worden, auf jede Weise dahin zu wirken, daß in Ihren Gemeinden eine größere Sorgfalt auf die Pferdezucht verwendet werde, auch sind die Pferdezüchter dieser Provinz ermahnt worden, dem beregten Uebelstande abzuhelfen, jedoch, wie es scheint, ohne Erfolg. Seit längerer Zeit haben auch die Remontirungs-Commisstonen, um nur den Bedarf zu decken, theilweise Pferde unter dem vorschriftsmäßigen Alter angenommen. Da jedoch der Ankauf von nicht volljährigen Pferden den seitherigen Erfahrungen gemäß mit großen Nachtheilen für den Beritt des Regiments verbunden ist, auch andere Gründe den Ankauf solcher Pferde fernerhin nicht gestatten, so soll die Remontirung im Lande auf den Ankauf von volljährigen Pferden beschränkt und, insoweit solche auf den Remontemärkten nicht zu erhalten sind, der weitere Bedarf durch Ankauf im Ausland beschafft werden.

Ich beauftrage Sie daher in Folge höchster Verfügung, dies mit dem Bemerken zur geeigneten öffent lichen resp. zur Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen, daß die Remontemärkte künftig nur mit volljährigen, d. h. mit bis 7 jährigen qualificirten inländischen Pferden beschickt werden können.

Küche er.

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