Ausgabe 
20.10.1852
 
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17.

Zu Nr. K. G. 2037. Gießen am 20. October 1852.

Betreffend: Die Auswanderung nach Nord-Amerika. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Es ist wahrgenommen worden, daß die Bestimmungen des Ministerial-Ausschreibens vom 10. März 1847 in obigem Betreff, welche durch kreisräthliches Amtsblatt vom 22. ej. m. zu Ihrer Kenntniß ge kommen sind, nicht so ausgeführt worden sind, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert. Ich bringe daher jene Bestimmungen hierdurch in Ihre Erinnerung, und erwarte, daß Sie dieselben gehörig überwachen und in Vollziehung derselben in den Auswanderungs- sowie auch in den Paßberichten moͤglichst genau dasjenige baare Vermögen angeben werden, welches Auswanderer oder nur nach Amerika Reisende dahin mitzunehmen in der Lage find. Jedenfalls aber werden Sie bei solchen Auswanderern, für welche die Gemeinden etwa die Ueberfahrtskosten bezahlen, darauf sehen, daß dieselben bei ihrer Ankunft in Amerika mit den bensthigten Geldmitteln, mindestens 20 fl. per Kopf versehen sind.

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