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Zu Nr. K. G. 1358. Gießen am 7. October 1852.
Betreffend: Die Uniformirung der Polizeidiener.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Großh. Bürgermeister dieses Kreises.
. Bezugnahme auf das Amtsblatt der vorhinigen Regierungs-Commission Nr. 3. vom 27. Ja- nuar 1851 eröffne ich Ihnen in Folge neuester Anordnung, daß die Polizeidiener statt des dort vorge— schriebenen ponceaurothen Kragens und der Vorstöße von gleicher Farbe auf dem oberen Rande der Aermelaufschläge und an den Rocktaschen, nunmehr lichtblaue Kragen und Aermelaufschläge erhalten; um die Schirmmütze einen Bund von derselben Farbe. Die Litzen auf dem Kragen werden beibehalten.
Bei neuen Anschaffungen haben sich die Farbe und Form der Uniformsstücke nach den Bestimmungen für die Uniformirung der niederen Diener zu richten, mit Ausnahme der Litzen auf dem Kragen, welche den Polizeidienern verbleiben. g
Zu Ihrer besseren Kenntniß lasse ich das für die niederen Civildiener erlassene Reglement nachfolgend im Auszuge abdrucken, und bemerke nur noch im Allgemeinen, daß die Polizeidiener zur III. Abtheilung gehören und im Besonderen, daß dieselben einen Infanteriesäbel mit einer der Degenquaste der Civilbeamten ähnlichen Quaste von weißer Wolle an einer schwarzledernen um den Leib geschnallten Kuppel mit Messing— beschlage nach dem Muster des vergoldeten Kuppelbeschlages der Civilbeamten zu tragen haben.
Statt der Wappenknöpfe tragen die Polizeidiener neusilberne Knöpfe von gleicher Größe und mit demselben Rande wie bei den ersteren, jedoch mit glattem Felde ohne Wappen.
In Verhinderung des Kreisraths: Esckstein.
§. 1. Als Uniform wird von den in dem nachfolgenden Verzeichnisse bemerkten niederen Dienern getragen:
Ein Uniformsrock von dunkelkornblauem, bei den Forstwarten von dunkelgrünem, Tuche mit Steh— kragen und Aermelaufschlägen von, nach den Ministerien, zu denen die betreffenden Diener gehören, W 0 Farbe und mit neusilbernen Knöpfen, worauf das Großherzoglich Hessische Wappen geprägt ist; a
Ein Paletot von graumelirtem Tuche, an welchem ein Radkragen angeknöpft werden kann, beide mit tuchenen Umschlagkragen von derselben Farbe, auf diesem kleine Tuchpatten von der Unterschei— dungsfarbe und mit Knöpfen wie an dem Uniformsrocke;
Lange Beinkleider von graumelirtem Tuche über die Stiefel, ohne Stege;
Ein dreieckiger Filzhut mit einem schwarzen wollenen zwei Zoll und fünf Linien breiten Bande eingefaßt; dazu die Großherzoglich Hessische Cocarde von Seide unter einer Schleife von acht Linien breiter Silberborte; mit Rosen in den beiden Hutecken, welch erstere ebenso wie die dieselben ver— bindende um den Kopf des Hutes laufende Kordel, aus zweifach glatt gedrehter Silberkordel bestehen.
Auf dem dunkelkornblauen beziehungsweise dunkelgrünen tuchenen Mittelschilde der Rosen ist das versilberte Großherzoglich Hessische Wappen von gleicher Größe wie auf dem großen Wappenknopfe befestigt;
Eine dunkelkornblaue, beziehungsweise dunkelgrüne Schirmmütze mit einem Bunde von der Unter— scheidungsfarbe und der Großherzoglich Hessischen Cocarde von lakirtem Blech;
Eine Halsbinde von schwarzem Schuhzeuge;
Eine Weste von dunkelkornblauem, beziehungsweise dunkelgrünem Tuche, bis zu dem Halse mit


