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Zu A K. G. 5602. Gießen am 30. April 1845.
Betreffend: Schutz und Bewirthschaftung der Privat- waldungen, insbesondere Wahrung der
Cultur⸗Veränderungen in den Grund⸗ büchern. 21
ee Der Großherzoglich Hestische Kreisrath des Kreises Hate Fete,
an
saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises.
11 wegen des obigen Gegenstandes unterm 16. 1 Monats erlassene Ausschreiben Gr. Mi⸗ nisteriums des n und der Justiz theile ich Ihnen zur Nachricht und achtung mit.
A5 ien z. Zu Nr. D. 4706. 5 Damsadt, an 10. April 1845. Betreffend: Wie oben. f 1 1 Das Gibs herb n
Mön stertun des. und der Justiz
die Großherzoglichen e dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogl. Kreisräthe.
Wir theilen Ihnen die abschriftlich nachstehende Verfügung, welche gleichmäßig an das Großherzog⸗ liche Hofgericht zu Gießen und an den Großherzoglichen General⸗Staatsprocurator zu Mainz zur Bedeu⸗ tung der Friedensrichter in der Provinz Rheinhessen erlassen worden ist, unter dem Auftrage mit, die Groß⸗ herzoglichen Bürgermeister Ihrer Verwaltungsbezirke hiernach ebenmäßig zu instruiren.
du Th i l.


