Ausgabe 
2.9.1845
 
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8 19. i Zu ß K. G. 11428. Gießen am 2. September 1845. Betreffend: Die Verbesserung der Wiesen, insbe⸗

sondere Anschaffung der zu Wiefenar⸗ beiten nothwendigen Werkzeuge.

i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

a n sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

B. meinen diesjährigen Rundreisen habe ich wahrgenommen, daß in manchen Gemeinden des Krei⸗ ses die zu den gewöhnlich vorkommenden und jedes Jahr wiederkehrenden Wiesenarbeiten durchaus noth⸗ wendigen Werkzeuge nicht vorhanden sind.

Es leidet keinen Zweifel, daß wegen solchen Mangels die Arbeiten nicht regelmäßig genug vollzogen werden und jedenfalls einen größeren Zeit- und Kostenauswand veranlassen, als bei Anwendung der geeig⸗ neten Werkzeuge. f f

Namentlich sind diese bei Anlegung und Aufräumung der Zuleitungs⸗, Vertheilungs⸗ und Gränzgräben und deren Aufräumung gar nicht zu entbehren, sowie denn zu hoffen steht, daß, wenn diese Werkzeuge in der Gemeinde vorhanden sind, auch manche Privatwiesenbesitzer, wenn sie sich von deren Nutzen zu über⸗ zeugen Gelegenheit haben, sich dieselben anschaffen. i 8

Auch steht Nichts entgegen, es wird sich vielmehr als sehr nützlich bewähren, daß die Gemeinde⸗ Werkzeuge einzelnen Privatwiesenbesitzern auf deren Wunsch zum Gebrauche dargeliehen werden.

Jene Werkzeuge bestehen 5 i

10 in einem Wiesenbeil, im Kostenbetrage von 5 a 2 fl. 30k 2) in einer Stechschippe 5% 3) in einer Schälschippe 7.. 13

N 5 fl. 18 kr.

Außerdem für solche Gemeinden, deren Wiesengelände Gefälle genug besitzen, um sie nach dem System

des natürlichen Hangbaues bewässern zu können

) in einer Lothwage, welche 3 fl. 30 kr. kostet.

Alle diese Werkzeuge sind um die beigesetzten Preise bei dem Rechner des landwirthschaftlichen Vereins, Dauernheim, zu erhalten.

Im Interesse der Gemeinden und der Sache selbst weise ich daher Diejenigen unter Ihnen, in deren Gemeinden es an den fraglichen Werkzeugen fehlt, zu deren alsbaldigen Anschaffung hierdurch an.

Zur Bestreitung der geringen Kosten haben Sie den fehlenden Credit vorschriftsmäßig einzuholen oder die Kosten zur vorlagsweisen Auszahlung zu dekretiren und in die Büdgets für 1846 aufzunehmen.

Binnen 4 Wochen erwarte ich Bericht über die Befolgung dieser Auflage.

Ich bemerke Ihnen hierbei noch, daß die. Werkzeuge nach jedesmaligem Gebrauche wieder vollständig zu reinigen sind und Sie daher dasür, daß dies geschieht, zu sorgen haben, daß ferner die Wegaufseher des Kreises werden angewiesen werden, die Wiesenwärter und die für Verbesserung ihrer Wiesen besorgten Wiesenbesitzer in der Handhabung und im Gebrauche der Werkzeuge zu unterrichten.

Beiläufig erwähne ich hier schließlich, daß auch die Anschaffung von Baumkratzen, wovon das Stück 1 fl. 12 kr. kostet, den Gemeinden zu empfehlen ist, damit die Baumwärter im Stande sind, die Gemein⸗ deobstbäume von Moosen uud Flechten auf ausreichende Weise zu reinigen. N

N Prinz.