mit unanständigen Gesprächen und Spielen, mit dem Absingen unsittlicher Lieder, oder mit dem Genusse berauschender Getränke verbringen, untersagt sind.
Ich weise Sie schließlich zur geschärften polizeilichen Aufsicht in dieser Beziehung mit dem Bemerken an, daß ich bei Vernachlässigungen hierin Ihre eigne Verantwortlichkeit in Anspruch nehmen und solche Unachtsamkeiten disciplinarisch ahnden werde.
Prinz.
— N 15 0— l 7 92 0


