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Oberhessisches

Intelligenz- und Kreis-Blatt V 22. Freitag den 28. Mai 1341.

. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; G 8 01 Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4724. Grunberg am 14. Mai 1841. ö Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge. a

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg

an die Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß die Zeit zu Aufstellung der Kirchenbudgets für 1842 eingetreten ist, mit dem Bemerken, daß solche bis zum 15. Juni an die betreffenden

Gr. Decane einzusenden sind. Bei denen Fonds, fur welche seither schon die Budgets fuͤr eine

Zjaͤhrige Periode aufgestellt worden, unterliegt es keinem Anstande, daß dieß auch ferner ge⸗ schehe; hinsichtlich derjenigen Fonds, wo dieß seither noch nicht geschehen, die Kirchenvorstaͤnde aber auf Zjährige Budgets angetragen haben, wird baldige Mittheilung erfolgen, ob Gr. Ober⸗ Consistorium diesen Antrag genehmigt habe. b eee

Dieses Kreisblatt haben die Gr. Bürgermeister den Kirchenvorstaͤnden zur Einsicht mit⸗

zutheilen. Der Großh. Kreisrath. Deu s reer. Zu Nr. K. G. 4786. Grünberg am 13. Mai 1841.

Betreffend: Den Daniel Wagner von Bernsfeld, wegen Vagabundirens.

8 Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Der dem Vagabundenleben ergebene, unten naͤher beschriebene Rubricat, hat sich neuer⸗ dings abermals aus seiner Heimath entfernt und treibt sich auswaͤrts zwecklos herum. Ich beauftrage Sie daher, auf denselben in Ihren resp. Buͤrgermeistereien ein genaues Augenmerk zu richten und ihn im Betretungsfalle zu arretiren und anher einzuliefern.

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