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Oberhessisches
Intelligenz- um Kreis-Blatt 12. Freitag den 19. Marz 1841.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.
RKreisräthliche kanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1480.
Betreffend: Den Vieinalwegbau, insbesondere das Ruiniren der Gräben und Banquets an den neu angelegten Wegen durch Fuhrwerke.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die saͤmmtliche Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises, mit Ausnahme des von Gießen.
Durch haͤufig vorgekommene Beschaͤdigungen der Vieinalwege finde ich mich veranlaßt, Sie zu beauftragen, alsbald in Ihren Gemeinden gehoͤrig veroͤffentlichen zu lassen, daß von Fuhr⸗ leuten, Reitern und Viehtreibern, beim Gebrauche der Vicinalwege, ebenso wie auf Chausseen, die Mitte des Fahrwegs genau eingehalten werden musse, und der hiergegen Handelnde, indem er sich ganz oder theilweise auf den Fußbanquets solcher Straßen betreten laͤßt, und zwar der Fahrende in 3— 5 fl., der Reitende und Viehtresber in 1 fl. 30 kr. Strafe verfalle, welche bei Zahlungsunfaͤhigen in entsprechende Gefaͤngnißstrafe verwandelt werde.
Indem ich bemerke, daß die Bezirkswegewaͤrter zu Denunciationen ermächtigt sind, fordere ich Sie auf, daruͤber zu wachen, daß die vorstehende Anordnung gehoͤrig befolgt wird.
K. Ch. Knorr.
Gießen am 12. Maͤrz 1841.
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Zu Nr. K. G. 2601.
Betreffend: Die Parzellen⸗Vermessung, insbesondere die Vertheilung der von den Gemeinden zu leistenden Beiträge zu den
e eee unter die ein zelnen Grund⸗ esiter. 5
Gießen am 16. Maͤrz 1841.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in rubricirtem Betreff von Hoͤchstpreislichem Ministerium des Innern und der Ju—
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