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Freitag den 19. Februar

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder

Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt

g N Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten N per Zeile 2 kr.

ummer liegen. Die Inserzionsgehühr in gewöhnlicher Schrift beträgt

Rreisräthlicte Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 1361.

Gießen am 9. Februar 1841. Betreff: die Controlirung der von den Untergerichten angesetzt werdenden Geldstrafen.

5 Der Großherzoglich Hessische RKreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Zu Ihrem Bemessen in vorkommen Stadt- und Landgerichts⸗Actuare fuͤr die Co Untergerichten in ihrer Eigenschaft als Stad Gerichte erster Jnstanz angesetzt werden,

den Faͤllen benachrichtige ich Sie, daß die Großh. ntrolixung derjenigen Geldstrafen, welche von den t. und Landgerichte, oder als Forst⸗ und Polizei⸗ die gewohnlichen Controlgebuͤhren von zwei Prozent auch in dem Falle zu beziehen haben, wenn die Strafen von Gemeinden bezogen werden, vorausgesetzt jedoch, daß die Strafen wirklich eingehen, und nicht etwa erlassen, oder auf andere Weise verbuͤßt werden.

Diese Controlgebuͤhren bedürfen z

jedoch vor der Auszahlung aus der betreffenden Ge meindekasse, der Decretur des Kreisraths

K. Chr. Knorr.

rr Bekanntmachu a Nordeck zur Nabenau das Grundstück III. 928. 1. 0 ngen 158 Klafter auf dem Melmes an Konrad Pfeiff 1 gelegen, verkaufen, vermögen aber nicht, als Edictalladung. Eigenthümer sich zu legitimiren. Alle diejenigen,

welche daher an vorgenannte Grundstücke An⸗ sprüche machen wollen, werden aufgefordert, diese so gewiß binnen 4 Wochen dahier zur Anzeige

20) Jost Wagner, Philipps Sohn oder II., Peter Magel, Johannes Erb II, Johannes Margolf, Sebastian Wagner, sämmtlich von

Geilshausen, wollen an die dortige Gemeinde nachfolgende, mit den Kennziffern XIII. 65., 66., 69., 71., 72. bezeichnete, 796 Klafter enthaltende Grundstücke, der hinterste Nothenbusch benannt, so wie an die Gesammtfamilie der Freiherrn v.

zu bringen, gegenfalls dieselben nicht weiter be⸗ rücksichtigt und die nachgesuchte Bestätigung der Verträge ertheilt werden wird. Grünberg den 30. Januar 1841. i 5 Großh. Hess. Landgericht daf. i a f k.