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baden, ist Peter Joseph Muller von Linz, mit einem Koͤniglich Preußischen Reisepaß versehen,
welcher sich mit dem Graviren von Petschaften abgiebt, und in diesem Jahre noch in den Rhein— gegenden sich umher getrieben haben soll, dringend verdaͤchtig, in Gemeinschaft mit Friedrich Boos von Lorch falsches Geld, namentlich 6 kr. Stuͤcke, Wurtembergische und Badische, aus—
gepraͤgt zu haben.
Derselbe ist in seiner Heimath nicht zu finden.
Ich beauftrage Sie daher, auf diesen Muller, dessen Signalement unten angefuͤgt ist, in Ihren resp. Buͤrgermeistereien genau invigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und mit allen bei ihm vorfindlichen Effekten hierher einliefern zu lassen.
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5 Signalement:. 0
Muller ist buckelig, wohl noch keine 57 groß, hat schwarze Haare, kein gesundes Aussehen, braune Augen, große spitze Nase, er trug einen abgetragenen dunkelblauen Ueberrock mit schwar— zem Kragen, blaue Hosen, schwarze Weste, Tuchkappe mit Ohrlappen.
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Bekanntmachungen.
Edictalladung.
114) Johannes Schönhals von Grün⸗ berg befindet sich im Besitze einer Hofraithe:
72 11 Klftr. Wohnhaus mit Anbau an ihm selbst gelegen,
welche er von Wilhelm Wolf, dem ausschließli⸗ chen Erben der Jacob Wolfs Eheleute, auf deren Namen jene Hofraithe im Flurbuch noch steht, erkauft haben will. Der Kaufschilling soll bezahlt sein, jedoch ist unterlassen worden, bei dem vor ungefähr 20 Jahren abgeschlossenen Kaufe eine gerichtliche Urkunde hierüber fertigen zu lassen. Da Wilhelm Wolf schon seit längerer Zeit nach Polen ausgewandert und sein Wohn⸗ ort unbekannt ist, so wird auf Antrag des Be⸗ sitzers der Hofraithe Wilhelm Wolf sowohl, als auch alle Diejenigen, welche auf die fragliche Hofraithe Ansprüche machen können, aufgefordert, solche sogewiß binnen 60 Tagen a dato dahier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls die Hof⸗ raithe als ausschließliches und pfandfreies Eigen— thum des Johannes Schönhals behandelt und ihm über deren Besitz eine Urkunde ausgefertigt wer⸗ den wird.
Grünberg den 4. Mai 1841. Großh. Hess. Landgericht das. Kraft. Rayß.
Besondere Bekanntmachung.
109) Erstreckung der Frist zur Offenle⸗ gung des Grundbuchs der Gemarkung Wieseck.
Die in der Bekanntmachung vom 11. Mai v. J.(Gr. Hess. Zeitung M 154. 209. 278.) zur Offenlegung und Berichtigung der Grundbücher der Gemarkung Wieseck bestimmte Frist wird hier⸗ mit auf den Antrag des Ortsvorstandes dieser Gemeinde nach Maasgabe des Gesetzes vom 12. Januar l. J., auf 3 Monate erstreckt und dieses mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese Frist mit dem 24. Juli d. J. abläuft, und daß alsdann alle in der oben erwähnten Bekannt⸗ machung angedrohten Nachtheile unwiderruflich eintreten.
Gießen am 24, April 1844. Gr. Hess. Landgericht. Pl woch.
Versteigerungen.
115) Montag den 17. Mai d. J., Morgens 9 Uhr, sollen in dem Gemeindewald der Ge—
meinde Gießen, District Hangelstein: 253 Stecken Buchen⸗Scheidholz, 4 Stecken Buchen⸗Prügelholz, 20 Stecken Buchen⸗Klotz⸗ holz, 18 Stecken Buchen⸗Stockholz, 675 Bu⸗ chen⸗Wellen, 1703 Stecken Eichen⸗Scheid⸗ holz, 312 Stecken Eichen-Prügelholz, 38 Stecken Eichen⸗Klotzholz, 81 Stecken Eichen⸗ Stockholz, 1600 Eichen⸗Wellen, 403 Stek⸗ ken Linden⸗Stockholz, 225 Linden⸗Wellen
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