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Intelligenz- und Kreis- Glatt V 30. Freitag den 10. Dezember 1841.
Oberhessisches
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblat
2 g Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt
bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag,
per Zeile 2 kr. 3
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e Bekanntmachungen.
Zu Ni. K. G. 10,889. Gießen am 1. December 1841. Betreffend. Die Oberrevision der Rechnung der Gemeinde Garbenteich,
im Kreise Gießen für 1838, insbesondere Bemerkung 8. Das Soll des Rauchhühnergeldes.
Der Großherzoglich Hehn Kreisrath des Kreises Gießen
1 an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.
In verschiedenen Gemeinderechnungen sind Faͤlle vorgekommen, daß neu erbaute Wohn—
häuser in die Negister uber das Rauchhuͤhnergeld aufgenommen, und zur Concurrenz gezogen
worden sind. Da ein derartiger Zuschlag mit den Bestimmungen in den Verordnungen uber Vertheilung der Guͤter und Zinsen ꝛc. vom 9. Februar 1811 and 9. Juli 1813 nicht ver⸗ einbarlich ist, indem darnach neue Grundbeschwerden gar nicht mehr entstehen koͤnnen; so mache ich Sie hierauf aufmerksam und beauftrage Sie, keine neue Haͤuser ferner in Zukunft aufzuneh⸗ men. R„
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Zu Nr. K. G. 10,957. Gießen am 3. December. 1841.
Betreffend: Den Hufbeschlag.
Der Großherzoglich Hessische Kleidsrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Indem ich Ihnen nachstehende Abschrift des mir in rubricirtem Betreff zugekommenen Schreibens des Großh. Professors Dr. Vix mittheile, empfehle ich Ihnen, dasselbe zur all zemei⸗ nen Kenntniß zu bringen, und thaͤtigst dahin zu wirken, daß der fragliche Unterricht von den Schmiedegesellen und Lehrlingen besucht wird, damit für die Zukunft ein besserer Hufbeschlag als bisher, zu erwarten steht. 5 i . Nn
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