Mannshemden, wovon 3 noch ganz neu und auf der
hergehenden Rechnung, insoweit dies nicht vor der Revision dieser Rechnung geschehen ist, ge⸗ wahrt werden soll. f ö Sie werden sich hiernach sowohl in Beziehung auf die Gemeinderechnungen, als auch auf die Rechnungen fur Kirchen und milde Stiftungen bemessen und das weiter Geeignete verfugen. Der Großh. Rechnungskammer geben wir von vorstehender Verfugung zu gleichmaͤßigem Bemessen Nachricht. i 5 In Verhinderung des Staats-Ministers: v. Lehmann. 5 Prinz. e
Zu Nr. K. G. 6173. Grünberg am 25. Juni 1841.
Betreffend: In Untersuchungssachen die Entwendung von 2 Stücken — Tuch und 12 Mannshemden, zum Nachtheil der Ger⸗ hard Zutts Wittwe und des Philipp Frutig zu Hungen.
Der Großherzoglich Hessische Kreis rateh des Kreises Gruͤn berg an die Großherzogl. Buürgermeister dieses Kreises.
In der Nacht vom 10. auf den 11. d. M. sind von der Tuchbleiche zu Hungen 12 Brust in Falten gelegt und sodann ohngefaͤhr 52 Ellen flaͤchsenes feines Tuch entwendet worden. 5 Sie werden angewiesen, auf diese Gegenstaͤnde ein genaues Augenmerk, besonders bei Tuch⸗ verkaͤufern, zu richten und von sich allenfalls ergebenden Indicien alsbaldige Anzeige dahier zu machen. Odi
Zu Nr. K. G. 6467. Grünberg am 5. Juli 1841. Betreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeindevoranschläge für 1842. Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg f an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Ich fordere Sie auf, sobald die Gemeinderechnungen fuͤr 1840 aufgestellt sind, alsbald die Aufstellung und Berathung der Gemeindevoranschlaͤge fuͤr 1842 zu veranlassen, und solche sofort bis zum 15. August anher einzusenden. Wenn die Einsendung selbst bis zum 31. Au— gust nicht erfolgt sein sollte, bin ich zu Erkennung von Strafen und Absendung von Straf— boten genoͤthigt. udien
—— T Bekanntmachungen. Dornholzhausen, Königlich Preußischen Ju— f stizamts Atzbach, von Langgöns gebürtig, hat Edictalladung. nachstehende, ihm nach dem betreffenden Grund⸗
buch zustehende, in Langgönser Gemarkung gele⸗
964) Der Ortsbürger Anton Müller zu gene Guͤterstuͤcke, als:
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