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3 Oberhessisches
im District
I Intelligenz- und Kreis-Glatt
holzstamme,
und nt.. 10. Freitag den 5. Maͤrz 1841. zusammen 5 C
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt 7610 bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; WN Burg⸗ später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt rist bis zum per Zeile 2 kr.
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1 RKreisräthliche Vekanntmachungen. erjorster Zu Nr. K. G. 2164. Gießen am 3. Maͤrz 1841.
Betreffend: Den Fliegenwedelhandel nach England ꝛc. und Mitnehmen schulpflichtiger Kinder und Weibspersonen.
anmitage Der Großherzoglich Hessische
al zu g. 8„5 2 Kreisrath des Kreises Gießen it Ziegeln an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises, befindlich mit Ausnahme des von Gießen. 1 1 Das in obiger Beziehung erlassene hoͤchste Rescript theile ich Ihnen zur alsbaldigen Bekannt⸗ 8 machung mit, und mache Sie dafur verantwortlich, daß die darin gegebenen Vorschriften puͤnktlich und genau befolgt werden. 5 In Verh. des Großh. Hess. Kreisraths. iche Obli L. Follenius, Kreis-Secretaͤr. ungen von 5 1 Zu Nr. D. 2058. 1 Darmstadt am 24. Februar 1841. Unterzeig
Betreff: Wie oben. Das Großherzoglich Hessische % Ministerium des Innern und der Justiz
U ter zeich⸗ an
die Großh. Kreisräthe zu Gießen, Friedberg und Gruͤnberg.
7 Nach den uns zugekommenen Anzeigen und Berichten haben die in rubricirtem Betreffe 4 erlassenen Verfuͤgungen den dadurch beabsichtigten Zweck nicht vollstaͤndig erreicht. N 600 Noch immer begeben sich Angehoͤrige mehrerer Gemeinden Ihrer Verwaltungsbezirke—
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gewöhnlich Landgänger genannt— angeblich, um als Fliegenwedelhaͤndler, Musikanten ꝛc. sich Verdienst zu verschaffen, in Begleitung von erwachsenen Frauenspersonen oder Kindern in das Ausland, wo sie unter dem Deckmantel der bezeichneten oder ahnlicher Beschaͤftigungen
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