Zu Nr. K. G. 430 Gießen am 15. Januar 1840.

Betreffend: Die Landgestütsanstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1840.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Ob, und wie viel Stuten aus Ihren Gemeinden zum Bedecken durch die Landgestüuͤts⸗ beschaͤler hierher gebracht werden sollen, dies haben Sie binnen 8 Tagen unfehlbar zu be⸗ richten, um hiernach den benoͤthigten Bedarf an Formularien zu Verzeichnissen und Scheinen Ihnen zusenden zu koͤnnen. h Ku ort.

Zu Nr. K. G. 91. Gruͤnberg am 14. Januar 1840. Betreffend: Den Wendelin Dresen von Rüdesheim, wegen Diebstahls.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg

an die Großherzogl. Buüͤrgermeister dieses Kreises.

Nach eingegangenem Steckbriefe des Herzoglich Nassauischen Criminalgerichts zu Wies⸗ baden, ist der unten signalisirte Rubricat mehrerer wiederholten Diebstaͤhle verdaͤchtig und hat sich, als er arretirt werden sollte, auf fluchtigen Fuß gesetzt.

Sie werden daher beauftragt, auf denselben ein genaues Augenmerk richten und ihn im Betretungsfalle arretiren und wohlverwahrt anher einliefern zu lassen.

f On rler.

Signalement des Wendelin Dresen von Ruͤdesheim.

Alter: 34 Jahre, Augenbraunen: in großen Bogen schwarzbraun, Groͤße: 5 Fuß 9 Zoll, Augen: dunkelbraun, glaͤnzend,

Statur: schlank, Nase: lang, schmal, spitz,

Haltung: gerade, Mund: klein, etwas dick,

Stimme: maͤnnlich, Zaͤhne: vollstaͤndig, weiß,

Sprache: gewohnliche Landessprache, Kinn: rund,

Gesicht: laͤnglich voll Bart: schwarzbraun,

Gesichtsfarbe: bleich, Besondere Zeichen: traͤgt kleine Ohrringe und Haare: dunkelbraun, hat fruher im Nacken ein Haarseil gehabt.

Stirne: gerade,

Zur Zeit seiner Flucht war derselbe mit einer grauen Tuchkappe mit braunem Pelze, einem müllergrauen Stutzroͤckchen, einer schwarzen Tuchweste, muͤllergrauen Tuchhosen, roth und weiß gestreiftem Unterwamms und einem Paar Schuhen bekleidet.