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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

W 43. Freitag den 23. October 1840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Frei i N a .. 855 1 2 1 Mal, a itag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Aver tissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 übr, eingesendet werden;

später eintreffende Inserenden bleiben bis ö' i 18 don Schri t l eie e r zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift

RKreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 10,109. Gießen am 15. Oktober 1840.

Betreffend: Die Beförderung des Elementar- Unterrichts israeli⸗ tischer Kinder.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Das nachstehende, von dem Großh. Oberschulrath in obiger Beziehung ergangene Aus schreiben, haben Sie in den Judengemeinden, wo sich solche befinden, zu veröffentlichen, und wie geschehen, binnen 14 Tagen zu berichten. Auch werden Sie angewiesen, die Einhaltung der ergangenen Vorschriften zu uͤberwachen.

K. eh r. K g rer. 2 66. A b schrift. Zu Nr. O. S. R. 3576. Darmstadt am 18. Septbr. 1840.

Betreff: wie oben. An saͤmmtliche Großherzogl. Kreis- und Landraͤthe.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat, in der Absicht, den Religionsun terricht der israelitischen Jugend des Landes zu verbessern, zugleich auch, um dem Eindringen fremder israelitischer Religionslehrer zu begegnen, durch hoͤchste Entschließung vom 13. Juni d. J., nachfolgende Bestimmungen, mit deren Vollzug wir beauftragt sind, zu erlassen geruht:

1) die Accorde der israelitischen Gemeinden, welche mit den auf Widerruf anzunehmenden Leh⸗ rern von den Großh. Kreis- und resp. Landraͤthen zu genehmigen sind, muͤssen auf die Dauer von wenigstens 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden;

2) erfüllt der Lehrer seine Pflichten, so kann es nicht von der Willkühr der betreffenden Gemeinde abhaͤngen, ihn vor genannter Zeit zu entlassen;