ö 10 Damit nun diejenigen Personen, die es angeht, sich nicht durch Vorstellungen oder per⸗ . soͤnliche Sollicitationen vergeblichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, weise ich Sie im hoͤchsten Auftrage an, die gegenwartige Verfuͤgung in den Gemeinden auf ortsuͤbliche Weise zu

Jedermanns Kenntniß zu bringen. Ouvrier.

Zu Nr. K. G. 1009. Grünberg am 14. Febuar 1840.

0 Betreffend: Die Brandversicherungs-Deklarationen. i

5 Der Großherzoglich Hessische

100 2 2 7 0 e b 1 Kreisrath des Kreises Gruͤn berg 00 8 3 2. a 1 N an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises.

ö 0 100 Es ist seither vorgekommen, daß Großh. Buͤrgermeister die Deklarationen uber Erhoͤhung 0 oder neue Eintragung von Brandversicherungs-Capitalien, statt sie hierher, unmittelbar an Großh. . Steuer⸗Commissair eingesandt haben. Da dieses Verfahren ungehoͤrig ist, so mache ich Sie

hierauf aufmerksam, und weise Sie an, kuͤnftig alle Brandversicherungs-Deklarationen hierher einzusenden. Ouvrier. 1 Zu Nr. K. G. 1674. Grunberg am 19. Februar 1840.

Betreffend: Die Gebühren der Feldgeschwornen für den Steinsatz.

1 0 Der Großherzoglich Hessische

1 Kreisrath des Kreises Grünberg

0 an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Es ist eine hoͤchste Verfuͤgung folgenden Inhalts ergangen:

Unter Bezug auf die im Regierungsblatt erscheinende Bekanntmachung in obigem Betreffe eroͤffnen wir Ihnen noch, daß es den Gemeinden sowohl, als den einzelnen Betheiligten 0 selbst, unbenommen, und daͤß es uͤberhaupt raͤthlich ist, in dergleichen Faͤllen, von wel 1 chen in jener Bekanntmachung die Rede ist, sich mit den Feldgeschwornen vor der Vor nahme des Steinsatzes uͤber Entrichtung geringerer Gebühren, als der durch die Instruk 0 tion fur die Feldgeschwornen festgesetzten, zu vereinigen, und daß die Ihnen ertheilte Er 460 maͤchtigung zur Herabsetzung der Gebuͤhren nur fur die Faͤlle verstanden ist, in welchen

eine deßfallsige Uebereinkunft nicht zu Stande kommt, wovon ich Sie zu Ihrem Bemessen in Kenntniß setze.

0 Ouvrier.

Bekanntmachungen. Dienstag den 3. März d. J.,

Vormittags 8 Uhr,

10 119) Fur die Kinder des ohnlängst verstor 5 0 0 benen Wirths Heinrich Deibel zu Wieseck ist bel dem unterzeichneten Gerichte ihre Forderun⸗ 100 die väterliche Erbschaft nur unter der Rechtswohl- gen anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls 10 that des Inventars angetreten worden. dieselben in diesem Verfahren unberücksichtigt 1 Zum Zweck der Feststellung der Masse wer⸗ bleiben. 0605 den daher Alle Diejenigen, welche aus irgend Gi N ö 85 8 Bießen den 4. Februar 18 10 einem Grunde an den Nachlaß des oben genann 1 e 105 ten Heinrich Deibel von Wieseck Ansprüche ma Großh. Hess. Landgericht das 10 chen wollen, aufgefordert, im Termin g e Stein.

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