w. Odberhessisches ahlen, 5 50* 1 0 Intelligenz- und Kreis- Blatt ö

burg.

d V2. Freitag den 20. März 1840. und N 0 Die für das dahier in jeder Woche ein Mal am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ und stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr. 8. ñ J́Un.. * Rreisräthliche Bekanntmachungen. 155 Zu Nr. K. G. 2106. Gießen am 16. März 1840. Betreffend: Beschädigungen an Vicinal- und Feldwegen. daf. Der Großherzoglich Hessische Kreisrauh des Kreises Gießen rult⸗. 5. 5 0 an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme des rod, Bürgermeisters zu Gießen). N 500 Nach erhaltener Anzeige haben sich die Eigenthümer der an Vicinal⸗ und Feldwege gren⸗ 5 zenden Grundstücke, zuweilen erlaubt, die Wege theilweise abzutragen, oder zur Ableitung des tlich Wassers von ihren Aeckern, Graben c. durch die Wege zu fertigen, ohne vorher hierzu Er⸗ den, laubniß einzuholen. Da hierdurch Nachtheile entstehen, die oft nicht leicht wieder reparirt werden koͤnnen, so beauftrage ich Sie, in Ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen, daß ben jede Veranderung an Vicinal- und Feldwegen, ohne vorher die Erlaubniß bei Ihnen einzu⸗ ren holen, mit einer Strafe von 2 5 Gulden geahndet werden wurde. Sie haben die Erlaub⸗ * niß nur dann zu ertheilen, wenn Sie vorher den Bezirkswegbauaufseher darüber gehoͤrt haben, 55 und dieser erklart, daß dem Gesuch ohne Schaden fuͤr den Weg willfahrt werden koͤnne. ell Die Wegbauaufseher haben uber Befolgung dieser Verfugung zu wachen. K. Ny r

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Zu Nr. K. G. 26 9. Gießen am 16. Maͤrz 1840.

Betreffend: Die Ausstellung und Einsendung der Gemeindevoranschläge. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

In obiger Beziehung ist das in Abdruck nachstehende Ministerialamtsblatt erschienen. Sie werden davon Kenntniß nehmen und die Aufstellung der Voranschlaͤge so frühzeitig be⸗ sorgen, daß Sie solche mit dem 1. Juli an mich einsenden koͤnnen. Halten Sie diese Frist nicht ein, so bin ich genoͤtbigt, ohne vorausgegangene Erinnerung Ihnen Execution einzulegen,

und weitere Zwangsmaaßregel zu ergreifen.