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Oberhessisches«n Intelligenz- und Kreis-Blatt VII. Freitag den 13. März 13840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements mussen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittage 9 Uhr, eingesendet werden später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.*

Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 2125. Gießen am 5. Maͤrz 1840.

Betreffend: Die Nachweisung über die wegen angezeigter Feldfrevel und sonstiger ähnlicher Vergehen erlassenen Erkenntnisse.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister die ses Kreises.

Das Koͤniglich Preußische Justizamt zu Atzbach verlangt, Behufs der jaͤhrlich aufzustel lenden Nachweisungen uͤber die wegen obiger Vergehen erlassenen Erkenntnisse, daß von dem jenigen Burgermeister und Feldschuͤtzen, welche Denunclationen bei dem gedachten Justizamt zu machen haben, bei jeder Denunciation, außer dek moͤglichst genauen Bezeichnung der De⸗ nunciaten, auch deren Alter, ganz speciell bis zum 50. Lebensjahr und spaͤter nur mit der allgemeinen Bemerkung:uͤber 50 Jahre alt, sowie ob sie im Schreiben erfahren sind, oder nicht, und endlich ob und wann die Denunciaten schon früher wegen aͤhnlicher, oder anderer Vergehen bestraft worden, anzugeben sei.

Ich beauftrage Sie daher, die Feloschützen hiernach zu bedeuten, und darauf zu sehen, daß die bei Denunciationen zu machenden Angaben, nach jenem Verlangen, so vollstaͤndig als thunlich ist, geschehen. K. Chr. Knorr.

Zu Nr. K. G. 1820. Gießen am 6. Maͤrz 1840.

Betreffend: Maasregeln gegen Wegfangen der Insecten vertilgenden Vögel und wegen Vertilgung der der Landwirthschaft schädlichen Vögel.

Der Großherzoglich Hessische 1. 1 5 1 8 535 3 8 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buürgermeister dieses Kreises.

Da nach saͤmmtlich vorliegenden Berichten einstimmig der Antrag dahin geht, die Lie ferung der Sperlinge fuͤr dieses Jahr auszusetzen, so habe ich diesem Antrage Folge gegeben, wovon ich Sie mit dem Anfuͤgen in Kenntniß setze, daß ich zu Ende dieses Jahres Ihrem gleichmäßigen berichtlichen Antrag entgegen sehe, ob in und wie weit die befragte Maasregel noch verschoben werden kann. K. Chr. Knorr.

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