1840.

ur Nach- ich, daß dere die eins un Innern vohl von treffenden gedachten

in Ihren Protokoll

ten, zu⸗

trachtet: len und

tel und on dem

eben den

*

Verein denn das zial Vot⸗

0 * 1

Innen ut euugendt salsugens

Es ist Pflicht der Gesundheitspolizei, die Fabrikation eines so allgemein verbreiteten Getrankes zu überwachen, und die Nachtheile zu verhuͤten, welche ein schlechtes Fabrikat auf die Gesundheit des großeren Publikums ausuͤben kann.

Wir halten es daher fuͤr angemessen, das Bierbrauen in den Monaten Mai, Juni, Juli August und September, bei Vermeidung einer Strafe von 25 fl. fur jeden Sara n l, polizeilich zu verbieten, und nur in dem besonderen Falle, daß ein zufaͤlliger Mangel an Bier

entstehen und die Witterung es zulassen sollte,

außerordentlicher Weise das Bierbrauen Ein⸗

zelnen, auf besonderes Anmelden, innerhalb dieses Zeitraums zu gestatten.

3 l 2

Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

219) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der Sparkasse angelegten Kapita⸗ lien bis zu Eude dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Mittwoch den 2. Decbr.

2) Samstag den 5. Decebr.

30 Mittwoch den 9. Decbr.

4 Samstag den 12. Decbr.

5) Mittwoch den 16. Decbr.

6) Samstag den 19. Decbr.

7) Mittwoch den 23. Decbr. und 8) Mittwoch den 30. Decbr.

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu neh⸗ men und hierzu durch Vorzeigung der Schuld⸗ scheine sich zu legitimiren.

Diejenigen, welche ihre Zinsen dem Kapital zugeschrieben haben und nicht persönlich sich ein⸗ finden wollen, werden ersucht, ihre Schuldscheine vorzeigen zu lassen, damit in diese ver nöthige Eintrag gemacht werden kann.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr berechnet und sind deswegen auch dann zu em⸗ pfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind. f

Die Großherzogl. Herrn Bürgermeister werden ersucht, obige Zahlungstermine in ihren Gemein den bekannt machen zu lassen.

Gießen den 26. November 1840.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Ke her.

225) Publicandum.

Der in dem Landkalender auf den 24. d. M. angekündigte hiesige 8 Christmarkt, wird nicht an diesem Tage, sondern Donnerstag den 17. d. M abgehalten.

Ich ersuche die Lokalbehörden, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Butzbach den 7. Dezember 1840.

Der Großherzogl Burgermeister Za hen.

Versteigerungen.

223) Montag den 14. Dezember l. J., von Vormittags 8 Uhr an, sollen auf dahiesigem Nathhaus nachfolgende städtische Arbeiten für das Jahr 1844, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigstnehmenden vergeben werden, als:

1) Maurerarbeit. 1556 fl. 38 kr.

2) Schlosserarbeit. 179 fl. 48 fre

3 Schuhmacherarbeit 105 fl. 40 Steinhauerarbeit 193 fl. 12 kr. 5 Weißbinderarbeit. 296 fl. 49 kr.

181 fl. 332 kr.

60 Dachdeckerarbeit 599 fl 25 kr.

7 Schreinerarbeit

8) Glaserarbeiet 162 fl. 18 kr. 9) Spenglerarbeit 5 fl. 4 kr. 10) Wagnerarbeit 87 fl. 20 kr. 11) Zimmerarbeit. 940 fl. 43 kr. 12) Fuhrlohn 131 fl. 26 kr. 13) Pflasterarbejt 126 fl. 48 kr. 14) Planirarbeit 30 fl 15) Setzerlohn 8 fl. 16) Steinbrecherlohn 47 fl. 12 kr. 17) Klopferlohn 140 fl. 18) Gärtnerarbeit. 46 fl. 19) Chaussirarbeit 20 fl. 44 kr