8 Holz sen that if einen haltenen den an, r natuͤr⸗

8 bekam

d, trug

der un⸗ ehr Blüͤ⸗ ihm ste⸗ ommer⸗ tte diese rdienen, eschätzte

rühmte g mehr sagte finden Thlr. Beden⸗

ringen.

and ich

2

U 25

.

Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Glatt * 37. 5 Skitag de 11. September 1840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements mussen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

8

Kreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8712. Gießen am 8. September 1840.

Betreff: Die Prüfung der Bauhandwerker vor ihrer Auf⸗ nahme als Meister durch den Großherzoglichen Kreis⸗

baumeister. 5 d ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Unter Bezugnahme auf meine im obigen Betreff unterm 17. Mai 1837 und 26. Fe⸗ bruar 1838 an Sie erlassene, in dem Nr. 17. de 1837 und Nr. 9. de 1838 erschienenen Verfuͤgungen, mache ich Sie darauf aufmerksam, daß nach vorliegender, ausdruͤcklicher, hoͤchster Bestimmung, die Vorschrift wegen Pruͤfung der Bauhandwerker vor Erlangung ihrer Meister⸗ schaft sich auch auf nicht zuͤnftige Orte erstreckt, und daß Sie daher, unter eigener Verantwort⸗ lichkeit, nie die Ausstellung von Gewerbspatenten fuͤr zunftige oder unzüͤnftige Bauhandwerker eher bewirken duͤrfen, als bis der Betreffende sich durch ein schriftliches Zeugniß von mir le⸗ gitimirt, daß er die vorgeschriebene theoretische Pruͤfung wirklich bestanden hat. Diese Bestim mung hat jedoch auf diejenigen unzuͤnftigen Bauhandwerker keine Anwendung, welche bereits vor dem 17. Mai 1837 mit Gewerbspatenten versehen waren.

K. ox

u

Zu Nr K. G. 8867 Gießen am 3. September 1840. Betreff: Das Mahlen der Müller auf Sonn- und Festtagen. ö 0

Der Großherzoglich Hessische A d Kreisrath des Kreises Gießen an died saͤmmtlichen Groß h. Buͤrgermeister dleses Kreises

Obgleich das Ausschreiben der vorhinigen Großh. Regierung vom 2. December 1826 schon fruher veröffentlicht worden ist, so ist doch der Fall vorgekommen, daß dasselbe nicht genau befolgt wird. Ich theile Ihnen daher nachstehend eine Abschrift dieses Ausschreibens unter dem Auftrage mit, dasselbe in Ihren Gemeinden gehoͤrig zu veroͤffentlichen und darüber,