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W238.

Oberhessisches

Intelligenz- und Kreis-Blatt Freitag den 14. Juli 1840.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebuͤhr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

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reisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 6228. Gruͤnberg am 4. Juli 1840.

Betreff: die zu veranstaltende neue Ausgabe des Hof⸗ und Staats⸗ Handbuchs des Großherzogthums Hessen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Da eine baldige neue Ausgabe des Hof- und Staats⸗Handbuchs des Großherzogthums Hessen, nach den seit 1835 bis daher stattgefundenen vielen Veraͤnderungen, dringend noͤthig erscheint; so ist hoͤchsten Orts beschlossen worden, eine solche ungesaͤumt veranstalten zu lassen. Mit der Redaction dieser neuen Ausgabe ist der Großh. Archivar Rabenau zu Darm⸗ stadt beauftragt und derselbe von hoͤchsten Orten instruirt worden, sich wegen der zum Zwecke der ihm uͤbertragenen Arbeit fuͤr ihn noͤthigen Notizen ꝛc. unmittelbar an die Localbehoͤrden zu wenden. Ich weise Sie daher an, allen von dem Redacteur in der fraglichen Beziehung an Sie ergehenden schriftlichen oder muͤndlichen Aufforderungen mit aller Bereitwilligkeit und Pünktlichkeit zu entsprechen, und die verlangt werdenden Notizen in der kurzesten Zeitfrist unmittelbar an denselben gelangen zu lassen, auch den Herrn Geistlichen, als Vorsitzenden der Kirchen- und Schulvorstaͤnde, dieses Ausschreiben zur Einsicht mitzutheilen, damit auch sie bei von dem Redacteur etwa an sie ergehenden Ersuchen auf gleiche Weise verfahren.

ier.

5 r

Bekanntmachungen. l J. Ruth. Schuß

Edictalladung. 24 45— n Jungenholz, an Karl öbel.

Acker im Hagerfeld, an Johan⸗ nes Schneider.

Acker am Climbacher Weg, an Ludwig Fabel.

Acker am Allertshäuser Weg, an Johannes Nabenau.

149) Johann Heinrich Juüͤngers Erben von e 9 12 Londorf wollen nachfolgende, theils auf Baltha⸗ sar Jünger, Ludwig Jünger und Johannes Nahr— gang— theils auf ihres Erblassers Namen im F 22 9 Flurbuch von Londorf stehende Grundstücke, als:

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