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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

W2.

Freitag den 10.

Januar

1340.

Die für das dabier in jeder Woche ein Mal,

beträgt pr. Zeile 2 kr.

am Freitag, stimmten Avertissements mussen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen.

erscheinende Oberbessische Intelligenz- und Kreisblatt* Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift

Kreisräthliche en i en.

Zu Nr. K. G. 145.

Betreffend: Verordnung über die Jagdwaffenpässe.

Gießen am 6. Januar 1840.

Die Ausführung der Vorschriften im§. 2. Lit. G. der

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des

Kreises

Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme des Gr. Burgermeisters der Stadt Gießen).

Nach herabgelangter hoͤchster Verfuͤgung vom 23. im obigen Betreffe erschienenen Bekanntmachung Großh. 18. November 1839(vide Regierungsblatt 18 34 v. J.), unter pos. 2 ficate nur solchen Personen ausgestellt werden, von welchen sich erwarten lasse, ihnen gestattete Befugniß, sich ohne Jagdwaffenpaß zu den Scheibenschießen zu begeben, wonach Sie sich in Ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte strengstens zu

mißbrauchen werden; bemessen haben.

December v. J., sollen die in der, Ministeriums der Finanzen vom genannten Certi⸗ daß sie die nicht

K. Chr. Knorr.

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Bekanntmachungen.

230) Der Johannes Vogel von Daubringen hat sich freiwillig unter Curatel gestellt; als Cu

ratoren sind ihm ver Friedrich Weimar und der

Heinrich Walther von Daubringen beigegeben worden. Man bringt dies zur allgemeinen Kennt niß, unter dem Bemerken, daß alle Nechtsge⸗ schäfte, woraus der Johannes Vogel anf eine seinem Vermögen nachtheilige Weise verbindlich gemacht werden soll, nur dann n, haben, wenn solche unter Mitwirkung und Zustimmung seiner Curatoren statthaft abgeschlossen worden sind. Gießen den 16. Derender 1839. Großh. Hate 1 das.

6) Die Stadt Gießen beabsichtigt, einen Wiesenwärter anzunehmen.

Hierzu Lusttragende haben sich bei der Bürger meisterei innerhalb 14 Tagen zu melden.

Gießen den 6. Jan. 1840.

In Verhinderung des Bürgermeisters der.

Christian Schneider.

4) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Gruͤnber.g.

Mittwoch den 22. Januar 1840, Vormittags

9 Uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu

Grunberg eine ansehnliche Parthie 1839r herrfftl.

Früchte, von Waizen, Korn, Gerste und Hafer,