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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt V0. Freitag den 6. Maͤrz 1840.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ simmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift
beträgt pr. Zeile 2 kr.
Kreisräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 1734. Gießen am 24. Februar 1840.
Betreffend: Das Alter der in den Entbindungs⸗Anstalten des Großherzogthums unterrichtet werdenden Hebammen-Schülerinnen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Nach Abschnitt X.§. 50 der Medicinal-Ordnung soll eine Hebammen-Schuͤlerin zur Zeit ihres Unterrichtsantritts das 35. Lebensjahr noch nicht uͤberschritten haben; ein minimum des Alters ist jedoch nicht festgesetzt. Hoͤchstpreisliches Ministerium hat sich daher veranlaßt gefunden, das Letztere auf das 25. Lebensjahr zu bestimmen, so daß also alle diejenigen zur Aufnahme als Hebammenschuͤlerinnen sich anmeldenden Personen zuruͤckzuweisen sind, welche dieses Normaljahr zur Zeit, zu welcher sie eintreten wurden, noch nicht erreicht haben. Hinsichtlich des maximums des zur Aufnahme befaͤhigenden Alters soll es bei den Bestimmun— gen der Medieinal- Ordnung bleiben. N
Ich setze Sie hiervon zu Ihrem Bemessen in Kenntniß.
FF
Zu Nr. K. G. 2033. Gießen am 2. Maͤrz 1840. Betreffend: Die Verlegung eines Marktes.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Nach einer Benachrichtigung Großh. Kreisraths zu Gruͤnberg soll der in dem Großh. Landkalender auf den 23. und 24. April d. J. angezeigte Markt zu Ulrichstein wegen der auf diese Tage fallenden juͤdischen Feiertage, den 22. und 23. April d. J. abgehalten werden.
Ich beauftrage Sie daher, dieß in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
K. Chr. Knorr.
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