Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Blatt WV 14. Freitag den 3. April 1840.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be. stimmten Avertissements müssen laͤngstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift
beträgt pr. Zeile 2 kr.
Kreisräthlich e Bekan ntmachungen.
0 Zu Nr. K. G. 3213. Gießen am 30. Maͤrz 1840.
Betreffend: Die Rechtfertigung unterlassener Abtragung oder Anlegung verzinslicher Capitalien.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Kirchenvorstaͤnde und die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Das in obiger Beziehung erschienene Ministerialamtsblatt vom 9. d. M. bringe ich in nachstehendem Abdruck zu Ihrer Kenntniß mit der Weisung, sich puͤnktlich darnach zu bemessen, und die Rechner durch Mittheilung zur Einsicht von den ergangenen Vorschriften zu benach⸗ richtigen. Ueber die Befolgung dieses Auftrags haben Sie binnen 14 Tagen zu berichten, und in Ihren Berichten anzuzeigen, ob die in den Voranschlaͤgen fuͤr 1839 zur Abtragung oder Ausleihung von Capitalien vorgesehenen Summen, ihrer Bestimmung gemaͤß, verwendet worden sind.—
Sie, die Großh. Buͤrgermeister, werden das Kreisblatt den Kirchenvorstaͤnden zur Ein⸗ sicht vorlegen. r., en dere
10. Zu Nr. D. 4288. g Darmstadt am 9. Maͤrz 1840. Betreff: wie oben.
Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz
an
die Großh. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen, und saͤmmtliche Großherzogl. Kreisraͤthe. 5 Es ist der Großh. Rechnungskammer oͤfters vorgekommen, daß die in den Voranschlaͤgen als abzutragende oder als auszuleihende Capitalien vorgesehenen Summen entweder gar nicht oder nur zum Theil hierzu verwendet werden. Da auch wir, was die Gemeinden anbelangt, bei Durch—⸗ sicht der Büdgets ähnliche Wahrnehmungen gemacht, welche uns schon mehrfach Veranlassung


