Besondere Bekanntmachungen.

198) In der am 14. September l. J. dahier abgehaltenen Hauptversammlung der Vereinsmit— glieder der im Jahre 1834 für die Kreise Gießen und Grünberg begründeten Spar- und Leihkasse,

wurde die Rechnung über die Verwaltung des

Jahres 1839 statutenmäßig abgeschlossen, deren Ergebnisse in nachstehender Uebersicht dem Publi— kum vorgelegt werden. d d

A. Das Aetiv⸗Vermögen beträgt:

1 8 d 7,403 07 2) an Capitalien, welche von 1814 Debitoren — also durchschnittlich mit 53 fl. 54 kr. von einem Einzelnen verschuldet und mit 5 5 proCt. verzinset werden„ 97,7058 3) an ausstehenden, aber noch nicht fälligen f Se, 7 2 2,603“08 J) an Jahreszinsen, welche zwar fällig, aber noch nicht bezahlt worden sind. 72148

Summa: 107,811ʃ11

B. Das Passiv⸗Vermögen beträgt:

f b 1) an Einlagen, welche von 844 Creditoren zur Casse gegeben wordeu, und von dieser

mit 35 proct. verzinset werden, und zwar:

a) an Capitalien nach§. 43 der Vereins⸗ statuten r 5,434 24

1) an Ersparniß⸗Capitalen 100,392 02 2) an fälligen, aber von den Gläubigern noch nicht empfangenen Zinsen. 24 40 3) an Reservefond 8 1 1960 5 8 Summa: 1107,811011 0 9 Zahl! Im An Ersparniß⸗Capitalien d Summe. Durch- wurden zur Vereinskasse ere⸗ schnitt. eingelegt: e eee

1) von öffentlichen Dienern. 73 2) von Künstlern, Professionisten

und Landwirthen 5 3) von Curatoren Minderjähri⸗

ger, Abwesender ꝛc. und von

Eltern für ihre Kinder 85 18

J) von Rechnern von Privat⸗Un⸗

terstützungs⸗ Vereinen. 10] 1,222— 12212 5) von Dienstboten und zwar:

a) von männlichen Dienst⸗

9,798— 134 42 181 33,880 15187 12

— A

15 75 23

Dr 9,543 100117 48 b) von weiblichen Dienstboten 1300] 30,176 141100 36

Summa: 18031 100,30 2024121

* *

Aus dieser Darlegung können das Gedeihen der Anstalt, der strenge Haushalt der Verwal— tung und die Thatsache entnommen werden, daß der Vorstand den wahren Zweck des Vereins:

„Gelegenheit zu bieten, Ersparnisse in „kleinen Summen rentbar anzulegen, die „zu jeder Zeit zurückgezogen werden kön⸗ „nen, und bedrängten, aber redlichen „Schuldnern gegen landesübliche Zinsen „maͤßige Vorschüsse zu gewaͤhren,“

nicht aus dem Auge verloren, und daß er sich

serne gehalten hat, die Anstalt eine Administra⸗ tion des Vermögens von Capitalisten uͤberneh⸗ men zu lassen.

Gießen am 29. September 1840. Der Director des Ausschusses Hoffman n.

188) Durch die in Gemäßheit des Schul⸗ dentilgungsplans der Stadt Gießen heute vorge⸗ nommene Verloosung sind die unten bezeichneten städtischen Obligationen auf Inhaber, nemlich:

Lit. B. 9, 53, und 140 3 500 fl.

— C 96, 100, 106, 140, 229, 258, 269, 314 und 354 3 100 fl.

— D N 19 und 104 à 50 fl.

zur Ruͤckzahlung bestimmt worden. Es werden

daher die Besitzer derselben hiermit mit dem An—

fügen in Kenntniß gesetzt, daß sie ihre Kapital- beträge sammt Zinsen am 31. Dezember d. J., un⸗

ter Rückgabe der darüber sprechenden Schuld—

verschreibungen und Coupons, bei dem Stadtrech—

ner dahier in Empfang zu nehmen haben, indem

von diesem Tage an keine weitern Zinsen mehr

bezahlt werden.

Gießen den 28. Sept. 1840. f Der Bürgermeister

Schneider.

Druck und Verlag der G. D. Br üh l'schen Buch⸗ und Steindruckerei in Gießen.

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