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Zu Nr. B. S. C. 91. 5 Gießen am 22. April 1840. Betreffend: Die Schulversäumnisse vom 1. Quartal dieses Jahrs.

Die Großherzoglich Hessische

Bezirks-Schulkommission des Kreises Gießen

an sämmtliche Ortsschulvorstaͤnde des Kreises Gießen.

Diejenigen Schulvorstände, welche uns in obiger Beziehung noch keine Vorlage gemacht haben, werden an diese Vorlage mit einer Fristbestimmung von 8 Tagen erinnert.

Die Großherzogl. Buͤrgermeister werden zugleich aufgefodert, das Kreisblatt, worin dieses Schreiben aufgenommen wird, den Schulvorstaͤnden zur Einsicht vorzulegen.

Eckstein. Dr. Engel. Heyer.

Zu Nr. K. G. 4073. Gießen am 23. April 1840.

Betreffend: Den Mangel an Leichen zum Unterrichte auf dem anatomischen Theater zu Gießen.

Der Großherzoglich Hessische a Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises.

Da seit einigen Jahren die Zahl der Leichen, welche zum Unterrichte der Studirenden an das anatomische Theater dahier eingeliefert werden, immer geringer und deßhalb der Man— gel an Leichen zum practischen Unterricht im Zergliedern ꝛc. stets groͤßer und fuͤhlbarer wird, der Grund hiervon aber hauptsaͤchlich wohl der ist, daß den Vorschriften der Verordnung vom 28. November 1812 uͤber die Ablieferung von Leichen an das hiesige anatomische Theater nicht streng genug nachgelebt wird; so verweise ich Sie auf die gedachte Verordnung, wonach namentlich die Koͤrper

1) derer, welche sich vorsaͤtzlich entleibt haben, insoweit nicht Krankheit, Melancholie oder

Raserei als Ursache der Selbstentleibung angesehen werden kann, N

2) der Ertrunkenen und Erfrorenen, oder durch einen sonstigen Zufall ums Leben Ge— kommenen, deren Heimath unbekannt und von denen nicht ausfindig zu machen ist, ob

sie durch Zufall, oder mit Vorsatz um das Leben gekommen sind; es sei denn, daß

die Korper bereits in offenbare Verwesung uͤbergegangen und dadurch zu den anato— mischen Demonstrationen und chirurgischen Operationen unbrauchbar geworden waͤren,

3) der Pagabunden, fremder Bettler und aͤhnlichen herumstreichenden Gesindels, sowie

deren Weiber und Kinder, welche beim Durchziehen durch die hiesige Provinz erkran— ken und sterben, 8 5 4) der in Hospitaͤlern Verstorbenen, welche sich zu ihrer Verpflegung nicht in selbige ein— gekauft haben, sondern unentgeldlich aufgenommen worden sind, an das anatomische Theater dahier abgeliefert werden sollen.

Indem ich noch bemerke, daß für den Transport der Leichen hierher, welcher nur so schnell als moͤglich zu bewirken ist, aus der Universitaͤtscasse fuͤr jede Stunde Wegs hierher 48 kr. Fuhrlohn verguͤtet werden, in vorkommenden Faͤllen aber, wo ein Fuhrmann hierfur nicht fahren will, von Ihnen ein verhaͤltnißmaͤßig groͤßerer Lohn zugesichert a erden kann,