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terpfandet, sondern hieruͤber nur s. g. Zehntgeschosse aufgestellt werden, welche nur die den Rauh-⸗Ertraͤgen der zehntbaren Grundstuͤcke entsprechenden Steuercapitalien enthalten, und nach welchen demnach die Steuercommissäre bei Aufstellung der Hebregister uͤber die Zehntgrundrenten diese letzteren erst auf die einzelnen Pflichtigen nach Verhaͤltniß ihrer Rauhsteuercapitalien zu repartiren haben, so erwaͤchst hierdurch die Fertigung der Hebre⸗ gister uber solche nicht verunterpfaͤndete Zehntgrundrenten fuͤr die Großh. Steuer— Commissäre eine weitere Arbeit, fuͤr welche sie durch die in dem oben erwaͤhnten Aus— schreiben bewilligten Gebühren nicht belohnt erscheinen wurden.“
„In Ruücksicht hierauf bewilligen wir daher hiermit den Großh. Steuer-Commissarien für die Fertigung der Hebregister uͤber solche nicht verunterpfaͤndete Zehntgrundrenten fuͤr jeden Grundrenteposten bei jedem einzelnen Pflichtigen des Registers, neben den durch das allegirte Ausschreiben bestimmten Gebühren, eine weitere Gebuͤhr von einem Pfennig, und beauftragen Sie, hiernach das weiter Geeignete zu verfuͤgen⸗
von welcher ich Sie, unter Hinweisung auf das in J 8 des Kreisblatts von 1839 enthal⸗ tene Nusschreiben vom 14. Februar 1839, zu Ihrem Bemessen in Kenntniß setze. In Abwesenheit des Großh Kreisraths C. Fuhr, Kreissecretär.
Zu Nr. K. G. 4624. Gruͤnberg am 19. April 1840.
Betreffend: Die Bildung eines Vereins zur Untersuchung und Beaufsichtigung der aus den Landes- und Provinzial⸗Strafanstalten Entlassenen in dem Großherzogthum Hessen. 0
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl, Buͤrgermeister dieses Kreises. Das in obiger Beziehung von Großh. Kreisrath zu Gießen in 8 16 des Kreis—
blatts unterm 13. d. M. erlassene Ausschreiben ist auch fuͤr Sie guͤltig, und haben Sie nach dem Inhalt desselben gleichfalls zu verfahren.
Ouvrier.
Zu Nr. K. G. 3209. Grunberg am 20. April 1840. Betreffend: Werbungen für den französischen Dienst in Afrika
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzogl. Buüͤrgermeister dieses Kreises. Nach eingegangenem hoͤchsten Ausschreiben, sollen sich in der Naͤhe des Großherzog⸗
thums Werber herum treiben, welche sich damit abgeben, junge Bursche zur franzoͤsischen Armee nach Afrika anzuwerben.
Ich fordere Sie daher auf, Ihre volle Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu rich⸗
ten, und falls etwa in Ihren resp. Buͤrgermeistereien dergleichen Werber betreten werden sollten, dieselben sogleich zu arretiren und anher einzuliefern.
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