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Zu Nr. K G. 8988. Gießen am 2. October 1839.

Betreffend: Die Zerstörung mehrerer Roßkastanienbaͤume auf der Straße nach Lich in der Nähe des Schießhauses bei Gießen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.

In der Nacht vom letztverflossenen Sonntag auf den Montag sind abermals vier Stuͤck Kastanienbaͤume auf der nach Lich fuͤhrenden Chaussee, zwischen dem hiesigen Schießhaus und der Hoͤhe am Lerchenwaͤldchen, abgebrochen worden.

Indem dieser empoͤrende Frevel zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 demjenigen, welcher den bis jetzt unbekanten Thaͤter so zur Anzeige bringt, daß er des Verbrechens uͤberfuͤhrt werden kann, eine Belohnung von 50 fl. zugesichert.

Sie, die Großherzogl. Buͤrgermeister, haben dieses in Ihren Gemeinden alsbald publi ciren zu lassen. K. Eh Knorr.

Zu Nr. K. G. 8366. Grünberg am 7. October 1839.

Betreffend: Die Abhaltung des diesjährigen Weihnachtsmarkts zu Hartenrod, im Kreise Biedenkopf.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gruͤn berg 4. an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach Benachrichtigung des Großh. Kreisraths von dem Kreise Biedenkopf, wird der Kramermarkt zu Hartenrod nicht, wie irrthumlich in dem Großh. Landkalender angegeben ist,

den 18., sondern den 11. December l. J. abgehalten. b n 5. Sie werden beauftragt, dieses in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur öffentlichen Kenntniß

zu bringen. Duve ie r.,

Zu Nr. K. G. 8391. Grünberg am 8. Oetbr. 1839. Betreffend: Den dießjährigen Recrutirungsrath für die Provinz Oberhessen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. 5

Nach eingelangter Benachrichtigung von dem Großh. Provinzial-Commissair der Provinz Oberhessen, wird der dießjaͤhrige Recrutirungsrath seine Sitzungen den e 8 beginnen und den 25. dieses Monats schließen. Zur Erleichterung des Geschaͤftes 28 er zum Theile weit herreisenden Unterthanen wegen, ist jedoch die Einrichtung dete de fuͤr alle Bezirke der Provinz bestimmte Tage festgesetzt worden, an welchen diejenigen 15 ivi bie welche beim Recrutirungs-Rath etwas zu thun haben, sicher sind ee w hren an den anderen Tagen dieselben den, den anderen Bezirken Angehoͤrigen nachstehen muͤssen. Fur den hiesigen Kreis ist der 2 5. dieses Monats bestimmt.