Ausgabe 
11.10.1839
 
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Indem ich Sie beauftrage, dieses alsbald in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur oͤffent⸗

lichen Kenntniß zu bringen, bemerke ich Ihnen zur Bedeutung der Interessenten und eigenen

Nachachtung noch Folgendes:

Die beabsichtigt werdenden Reclamationen sind bei Meidung des Ausschlusses an einem der oben bezeichneten Tage bei dem Recrutirungs-Rathe vorzubringen. Was übrigens An⸗ spruche auf Depotversetzung anbelangt, so werden solche nur dann von dem Reerutirungs⸗ rathe angenommen und beruͤcksichtigt, wenn dieselben schon bei der Recrutirungs-Commission vorgebracht waren, deren Gesuche aber wegen Unvollstaͤndigkeit der Beweise und Erfordernisse

nicht stattgegeben werden konnte. Wer sich in einem solchen Falle an den Necrutirungs⸗Rath

zu wenden gedenkt, hat dafur zu sorgen, daß alle Erfordernisse, wodurch der Anspruch auf's Depot begrundet werden kann, vollstaͤndig erbracht sind, da sonst das Gesuch unbeachtet blei⸗ ben muß. Diejenigen, welche wegen koͤrperlicher Gebrechen reclamiren, haben sich von Ihnen Sig⸗ nalements ausfertigen zu lassen, welche Sie verschließen und an den Reirutirungs-Rath zu addressiren, sofort den Reclamanten zur persoͤnlichen Abgabe zu behaͤndigen haben. Bei solchen Gebrechen, deren Vorhandenseyn von den Aerzten aus der bloßen Untersuchung nicht mit Ver⸗ laͤssigkeit erkannt werden kann, z. B. Harthoͤrigkeit, haben sich die Reclamanten glaubhafte Zeug⸗

nisse der Schullehrer, Geistlichen und Ortsvorstaͤnde zu verschaffen und mitzubringen.

Uebrigens werden Sie die sich bei Ihnen anmeldenden Reelamanten darauf aufmerksam machen, daß diejenigen, welche den Recrutirungs-Rath zu taͤuschen und sich der Militairpflicht zu entziehen suchten; sich angemessener Bestrafung zu gewaͤrtigen haͤtten.

Bekanntmachungen.

192) Heinrich Dietzen Erben in Londorf haben foldende, auf ihrer Erblasser Namen im Flur⸗ buch befindliche, in Londorfer Gemarkung belegene Grundstücke:

% 39 Nꝗh. 9 Sch. Acker zwischen dem Gebirg

an Ernst Schmidt,

6s 79 Rth. 2 Sch. Löhnköppel an Wilhelm

Pfeiff.

4 12 Nth. 9 Sch. auf der Lampertswiese

an Lorenz Körbächer,

69 Klafter auf der Köppernhöll an der

i Gemeinde,

an die hochadeliche Familie der Freiherrn von Nordeck zu Nabenau verkauft. Da inzwischen Verkäufer ihre Eigenthumsrechte an jenen Grund stücken nicht nachweisen konnen; so werden alle diejenigen, die an solche Ansprüche machen wollen, aufgefordert, diese sogewiß binnen 4 Wochen da⸗ hier anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls ohne Rücksicht auf sie der Kaufbrief bestätigt werden wird.

Gleichzeitig ergeht an die, schon seit vielen Jahren abwesende Miterbin, Marie Dietz oder deren Rechtsnachfolger die Aufforderung, soge⸗ wiß binnen obiger Frist ihre Rechtszuständigkeit

n,

bezüglich des über oben benannte Grundstücke abgeschlossenen Verkaufs dahier zu wahren, gegen falls die Erklärung des zu bestellenden Curators für sie als rechtsverbindend betrachtet und hier⸗ nach weiter verfügt werden wird. Grünberg den 21. September 1839. Zu Großherzogl. Hess. Landgericht das. gehrg. Gericht Rabenau. Ker e. 194) Nach Maasgabe des§. 5 der Statuten der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grunberg, wird die diesjährige Hauptver⸗ sammlung des Vereins, am Montag den 21. October d. J. auf dem hiesigen Nathhaus Statt finden und um 10 Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Ausschußsitzung von 8 bis 10 abgehalten werden.

Die verehrlichen Mitglieder des Ausschusses und des Vereins werden daher ersucht, dieser Versammlung beizuwohnen, die Vorlage der für das Jahr 1838 gestellten Nechnung anzunehmen, über deren Abschluß das Nöthige zu bestimmen und über mehrere Anträge, welche die Verwal⸗ tung der Sparkasse betreffen, beschließen zu wollen.

Gießen den 2. October 1839.

Der Director des Ausschusses Hoffmann.

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